Grüner Gesetzentwurf zum Whistleblowerschutz: Jetzt online diskutieren

In den letzten Jahren sind Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt geworden (durch sogenannte Whistleblower).

Oft besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat, so im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen. Dennoch drohen diesen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern neben Mobbing häufig auch arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Anders als in Großbritannien und den USA bestehen Regelungen zum Schutz von Bediensteten vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Repressionen in Deutschland allenfalls vereinzelt. Sie sind zu eng gefasst und ermöglichen oftmals nur betriebsinterne Hinweise. Einzelne arbeitsgerichtliche Urteile zu dem Thema ersetzen keine gesetzliche Normierung.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf zum Whistleblowerschutz erarbeitet. Unser „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern“ sieht Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts sowie im Beamtenrecht vor.

Wir laden alle Interessierten ganz herzlich ein, hier den Entwurf gemeinsam mit uns zu diskutieren. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des juristischen Fachverlags C.H. Beck, unter community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über alle konstruktiven Anregungen und Hinweise und werden eingehend prüfen, ob wir diese berücksichtigen können, bevor wir wie geplant Anfang Dezember diesen Jahres oder Anfang 2012 unseren Entwurf im Parlament einbringen werden.

Am 30. November 2011 (von 16.30 bis 19.30 Uhr) wollen wir zusätzlich bei einem öffentlichen Fachgespräch im Deutschen Bundestag diskutieren, von dem wir uns weitere wichtige Anregungen erhoffen. Dazu sind ebenfalls alle Interessierte herzlich willkommen. Eine Anmeldung für die Veranstaltung wird über die Seite der grünen Bundestagsfraktion möglich sein.

Über den aktuellen Stand unserer Initiative und den weiteren Verlauf der Diskussion werden wir regelmäßig auch auf www.gruen-digital.de berichten.

Ingrid Hönlinger, MdB     &     Dr. Konstantin von Notz, MdB

Hier können Sie den vollständigen Gesetzentwurf als PDF herunterladen.

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