Warum dieses Blog?

In den letzten Jahren sind Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt geworden (durch sogenannte Whistleblower).

Oft besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat, so im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen. Dennoch drohen diesen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern neben Mobbing häufig  auch arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Anders als in Großbritannien und den USA bestehen Regelungen zum Schutz von Bediensteten vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Repressionen in Deutschland allenfalls vereinzelt. Sie sind zu eng gefasst und ermöglichen oftmals nur betriebsinterne Hinweise. Einzelne  arbeitsgerichtliche Urteile zu dem Thema ersetzen keine gesetzliche Normierung.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf zum Whistleblowerschutz erarbeitet. Unser „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern“ sieht Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts sowie im Beamtenrecht vor.

Wir laden alle Interessierten ganz herzlich ein, hier den Entwurf gemeinsam mit uns zu diskutieren. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des juristischen Fachverlags C.H. Beck, unter community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über alle konstruktiven Anregungen und Hinweise und werden eingehend prüfen, ob wir diese berücksichtigen können, bevor wir wie geplant Anfang Dezember diesen Jahres oder Anfang 2012 unseren Entwurf im Parlament einbringen werden.

Am 30. November 2011 (von 16.30 bis 19.30 Uhr ) wollen wir zusätzlich bei einem öffentlichen Fachgespräch im Deutschen Bundestag diskutieren, von dem wir uns weitere wichtige Anregungen erhoffen. Dazu sind ebenfalls alle Interessierte herzlich willkommen. Eine Anmeldung für  die Veranstaltung wird über die Seite der grünen Bundestagsfraktion möglich sein.

Über den aktuellen Stand unserer Initiative und den weiteren Verlauf der Diskussion werden wir regelmäßig auch auf www.gruen-digital.de berichten.

Wir beschreiten als grüne Bundestagsfraktion damit nun bereits zum zweiten Mal den Weg der Vorabveröffentlichung und -diskussion eines Gesetzesinitiative im Internet. Bereits der grüne Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzes stand mehrere Wochen online zur Diskussion. Zahlreiche Hinweise und Anregungen konnten aufgenommen und unser Gesetzesentwurf so noch einmal deutlich verbessert werden.

Die vielfältigen Partizipationsmöglichkeiten des Internets eröffnen uns die Chance, unsere Arbeit als Bundestagsfraktion transparent zu gestalten und eine weitgehende Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an unseren parlamentarischen Initiativen zu ermöglichen. Aufgrund unserer sehr positiven Erfahrungen werden wir entsprechende Angebote zukünftig noch weiter ausbauen und freuen uns, dass auch andere Fraktionen angekündigt haben, unserem Beispiel folgen zu wollen.

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